BRANDSCHUTZHELFER
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER
Brandschutz- und Evakuierungshelfer im Betrieb oder Industrie
Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheit. Im Ernstfall sorgen sie für eine schnelle, geordnete Reaktion, erkennen Gefahren frühzeitig und leiten erste Maßnahmen ein.
Sie unterstützen bei der sicheren Evakuierung aller Personen, vermeiden Panik und helfen insbesondere Schutzbedürftigen. Gleichzeitig können sie Entstehungsbrände bekämpfen und so größere Schäden verhindern.
Unternehmen erfüllen damit nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern stärken auch ihre Sicherheitskultur und schützen Menschen, Werte und Abläufe nachhaltig.
BRANDSCHUTZHELFER
Brandschutzhelfer Fortbildung
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten, Brände bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten können. Diese Personen müssen in Gefahrensituationen Ruhe bewahren und souverän sowie verantwortungsbewusst handeln können.
Die Nahmerakademie bietet sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung als auch regelmäßig erforderliche Fortbildungen an.
EVAKUIERUNGSHELFER
Evakuierungshelfer spielen in jedem Betrieb eine zentrale Rolle für die Sicherheit von Mitarbeitenden und Besuchern. Sie sind speziell dafür geschult, im Notfall – etwa bei einem Brand, einer Explosion oder anderen Gefahrenlagen – schnell und strukturiert zu handeln.
Warum sind Evakuierungshelfer wichtig?
Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Evakuierungshelfer sorgen dafür, dass Personen ruhig und geordnet das Gebäude verlassen. Sie kennen die Flucht- und Rettungswege, überprüfen Bereiche auf zurückgebliebene Personen und unterstützen insbesondere Menschen, die Hilfe benötigen. Dadurch verhindern sie Panik, reduzieren das Risiko von Verletzungen und können Leben retten. Zudem entlasten sie Einsatzkräfte, indem sie bereits erste Maßnahmen koordinieren.
Sind Evakuierungshelfer Pflicht?
Ja, in vielen Fällen sind Evakuierungshelfer gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzrecht, insbesondere die Regelungen zur Organisation des betrieblichen Notfallschutzes. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen für Notfälle zu treffen und geeignete Personen zu benennen, die Aufgaben wie Evakuierung übernehmen. Die genaue Anzahl richtet sich nach Größe, Struktur und Gefährdung des Betriebs. Häufig wird empfohlen, etwa 5 % der Beschäftigten als Evakuierungshelfer auszubilden, bei erhöhter Gefährdung entsprechend mehr.
Fazit
Die Pflicht zur Organisation von Evakuierungshelfern ergibt sich im deutschen Arbeitsschutzrecht nicht aus einem einzelnen Paragraphen, sondern aus mehreren Vorschriften, die zusammenwirken:
- § 10 ArbSchG verpflichtet zur Organisation von Notfallmaßnahmen und zur Benennung von Helfern
- Die ArbStättV (§ 4) verlangt sichere Evakuierungsmöglichkeiten
- Die ASR A2.3 konkretisiert, wie viele Evakuierungshelfer sinnvoll sind
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